Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird die Städte und Gemeinden in NRW auch im kommenden Jahr bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge unterstützen. Rund 1,37 Milliarden Euro werden allein als Pauschale über das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die aufnehmenden Kommunen weitergeleitet. „Davon erhält Lünen nach jetzigen Prognosen insgesamt etwa 6,2 Mio. Euro, Selm 2 Mio. Euro und Werne 2,4 Mio. Euro “, sagt Landtagsabgeordneter Rainer Schmeltzer. Nicht zuletzt wegen der dramatisch gestiegenen Flüchtlingszahlen wurde das Geld vom Land bereits mehrfach erhöht. 2016 beträgt die Aufstockung nochmals 931 Millionen Euro nach jetzigen Berechnungen des Innenministeriums. Der Betrag wächst damit auf insgesamt rund 1,37 Milliarden Euro, welcher den Kommunen 2016 zur Verfügung steht. Die Erhöhung ergibt sich durch die beabsichtigte Änderung des Stichtages im FlüAG, die in der nächsten Sitzung des Landtages beraten werden soll. „Lünen kann zusätzlich mit rund 4,2 Mio. Euro, Selm mit rund 1,4 Mio. Euro und Werne mit rund 1,6 Mio. Euro, als pauschale Zuwendung vom Land rechnen. Die geänderte Stichtagsregelung ist somit ein sehr gutes Signal für unsere Stadt. Die Landesregierung wird den Landeshaushalt somit für 2016 um mehr als 900 Millionen Euro nur für das FlüAG aufstocken. Das ist ein gutes Signal für die Kommunen in NRW. Sie werden von der Landesregierung beim Thema Flüchtlingsaufnahme nicht allein gelassen“, sagt Landtagsabgeordneter Rainer Schmeltzer. weiterlesen ...
Meldung
„Land und Bund entlasten die Kommunen weiter bei der Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen“
Die Prognosen, wie viele Flüchtlinge in diesem Jahr insgesamt nach NRW kommen, erhöhen sich beinahe im Wochentakt. Es werden mindestens 170.000 Asylsuchende sein. Angekommen sind bislang 106.000 Flüchtlinge. Die Städte und Gemeinden leisten trotz der unerwartet hohen Zuwächse hervorragende Arbeit. Auch die Landesregierung unterstützt und entlastet die Städte und Gemeinden bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der hier ankommenden Menschen. Künftig soll sich der Stichtag für die pauschale Zahlung nach dem sogenannten Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ändern. Bislang wird die pauschale Zuweisung an die Kommunen auf Basis der Bestandszahlen der Flüchtlinge zum 1.1. des Vorjahres berechnet. Künftig werden die Bestandszahlen zum 1.1. des jeweils aktuellen Haushaltsjahres herangezogen. Damit wird der aktuellen dynamischen Entwicklung der Zugangszahlen Rechnung getragen. Schon für das laufende Haushaltsjahr 2015 können die nordrhein-westfälischen Kommunen mit einem zusätzlichen Pauschalbetrag von rund 217 Millionen Euro rechnen. „Das Land erweist sich auch mit den neuerlichen Anpassungen als verlässlicher Partner. Lünen wird durch die neue Stichtagsregelung aus dem Landeshaushalt um eine weitere Zuweisung von 1 Mio. Euro entlastet, Selm um 300.000 Euro und Werne um 400.000 Euro“, erklärt Landtagsabgeordneter Rainer Schmeltzer. Für 2016 wird die veränderte Stichtagsregelung nach den derzeitigen Prognosen der Flüchtlingszuströme einen zusätzlichen Pauschalbetrag nach dem FlüAG an die Kommunen von insgesamt mehr als 800 Millionen Euro bedeuten Das Geld wird die angespannten Haushaltslagen in Lünen, Selm und Werne immens erleichtern“, sagt Landtagsabgeordneter Rainer Schmeltzer weiter. „Es ist eine nationale Aufgabe, die Herausforderungen zu meistern. Doch zunächst muss man all denen danken, die in meinem Wahlkreis helfen: hauptamtlich und vor allem auch ehrenamtlich. Das sind unglaublich viele engagierte Menschen“, sagt Rainer Schmeltzer weiter. weiterlesen ...
„Land und Bund entlasten die Kommunen weiter bei der Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen“
Die Prognosen, wie viele Flüchtlinge in diesem Jahr insgesamt nach NRW kommen, erhöhen sich beinahe im Wochentakt. Es werden mindestens 170.000 Asylsuchende sein. Angekommen sind bislang 106.000 Flüchtlinge. Die Städte und Gemeinden leisten trotz der unerwartet hohen Zuwächse hervorragende Arbeit. Auch die Landesregierung unterstützt und entlastet die Städte und Gemeinden bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der hier ankommenden Menschen. Künftig soll sich der Stichtag für die pauschale Zahlung nach dem sogenannten Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ändern. Bislang wird die pauschale Zuweisung an die Kommunen auf Basis der Bestandszahlen der Flüchtlinge zum 1.1. des Vorjahres berechnet. Künftig werden die Bestandszahlen zum 1.1. des jeweils aktuellen Haushaltsjahres herangezogen. Damit wird der aktuellen dynamischen Entwicklung der Zugangszahlen Rechnung getragen. Schon für das laufende Haushaltsjahr 2015 können die nordrhein-westfälischen Kommunen mit einem zusätzlichen Pauschalbetrag von rund 217 Millionen Euro rechnen. „Das Land erweist sich auch mit den neuerlichen Anpassungen als verlässlicher Partner. Lünen wird durch die neue Stichtagsregelung aus dem Landeshaushalt um eine weitere Zuweisung von 1 Mio. Euro entlastet, Selm um 300.000 Euro und Werne um 400.000 Euro“, erklärt Landtagsabgeordneter Rainer Schmeltzer. Für 2016 wird die veränderte Stichtagsregelung nach den derzeitigen Prognosen der Flüchtlingszuströme einen zusätzlichen Pauschalbetrag nach dem FlüAG an die Kommunen von insgesamt mehr als 800 Millionen Euro bedeuten Das Geld wird die angespannten Haushaltslagen in Lünen, Selm und Werne immens erleichtern“, sagt Landtagsabgeordneter Rainer Schmeltzer weiter. „Es ist eine nationale Aufgabe, die Herausforderungen zu meistern. Doch zunächst muss man all denen danken, die in meinem Wahlkreis helfen: hauptamtlich und vor allem auch ehrenamtlich. Das sind unglaublich viele engagierte Menschen“, sagt Rainer Schmeltzer weiter. weiterlesen ...
„Neue Gesundheitskarte für Flüchtlinge erleichtert den Arztbesuch und stärkt die Selbstbestimmung“
Flüchtlinge sollen in Nordrhein-Westfalen nun eine Gesundheitskarte erhalten. Dafür haben heute die Krankenkassen und das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet. „Damit können Flüchtlinge endlich ohne den Krankenschein von der zuständigen Behörde einen Arzt aufsuchen“, erklärt Landtagsabgeordneter Rainer Schmeltzer. „Bisher gibt es die Gesundheitskarte nur in Hamburg und Bremen. Nordrhein-Westfalen nimmt mit der Einführung nun als erstes Flächenbundesland eine Vorreiterrolle unter den Ländern ein. Flüchtlinge sind oftmals bei der medizinischen Versorgung zunächst auf eine behördliche Beurteilung angewiesen. Das jeweils zuständige Amt in den Städten muss ihnen für jeden Arztbesuch einen Schein ausstellen. Das kann im schlimmsten Fall die notwendige Behandlung verzögern. Mit der neuen Gesundheitskarte erleichtern wir den Menschen in NRW den Arztbesuch. Sie haben dann freie Arztwahl ohne den Umweg über die Verwaltung. Außerdem senkt das Land mit der Vereinbarung den großen bürokratischen Aufwand der Kommunen. Das bedeutet eine echte Entlastung für die kommunalen Ämter.“ weiterlesen ...
Lünen erhält 7.291.440,63 Euro, Selm 2.028.148,40 Euro und Werne 436.069,72 Euro zur Förderung kommunaler Investitionen
Das Kabinett der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat in seiner Sitzung am 18. August einen Gesetzesbeschluss über die Verteilung von finanziellen Mitteln zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefasst. Es handelt sich dabei um einen Betrag in Höhe von rund 1,126 Milliarden Euro, die der Bund zu diesem Zweck den nordrhein-westfälischen Kommunen zur Verfügung stellt. Der nordrhein-westfälische Anteil an den bundesweiten Hilfen entspricht insgesamt einem Anteil von 32,16 Prozent und liegt damit deutlich höher, als es nach dem üblichen bundesweiten Verteilungsschlüssel der Fall gewesen wäre. Dazu erklärt Rainer Schmeltzer: „Für Lünen, Selm und Werne ist dies ein guter Tag! Lünen wird insgesamt 7.291.440,63 Euro erhalten, Selm 2.028.148,40 Euro und Werne 436.069,72 Euro, die sie investieren können. Dies ist ein Erfolg für die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), die sich beim Bund in der Vergangenheit massiv dafür eingesetzt hatte, dass Nordrhein-Westfalen einen angemessenen Anteil an den vom Bund zugesagten Leistungen erhält. Der Gesetzentwurf der Landesregierung schafft die Rechtsgrundlagen für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung des Bundesrechts in Nordrhein-Westfalen, damit die Kommunen umgehend investieren können. Die Investitionsmaßnahmen werden dabei bis zu einem Anteil von 90 Prozent gefördert. Die Fördermittel werden den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreisen pauschal zur Verfügung gestellt. Diese pauschale Verteilung gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können. Sie selbst wissen am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können. Die Verteilung der Mittel innerhalb Nordrhein-Westfalens erfolgt nach dem bewährten und rechtssicheren Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes an alle Gemeinden und Kreise, die in mindestens einem der Jahre von 2011 bis 2015 Schlüsselzuweisungen erhalten haben. Dem Verteilungsschlüssel liegt das Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen der jeweiligen einzelnen Kommunen für die Jahre 2011 bis 2015 zur Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen aller Kommunen in diesem Zeitraum zugrunde. Der Gesetzentwurf soll noch im September in den Landtag eingebracht werden, damit er zügig beraten und beschlossen werden kann“. weiterlesen ...
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender erkundigt sich in Unna-Massen über Flüchtlingssituation
In Begleitung des Landrates Michael Makiolla, des Dezernenten Dirk Wigant und des Kreistagsmitglieds Renate Schmeltzer-Urban (Ausländerrechtliche Beratungskommission des Kreises Unna) machte sich der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Schmeltzer MdL, in der Erstaufnahmeeinrichtung Unna-Massen ein Bild über die derzeitige Situation. Schmeltzer: „Ich habe höchste Anerkennung, für die vor Ort geleistete Arbeit, die schon nach so kurzer Zeit höchstes Engagement und Mehrarbeit abverlangt. Die hervorragende Kooperation zwischen Bezirksregierung und Stadt und Kreis Unna, die von Landrat Makiolla ausdrücklich hervorgehoben wurde, zeigt, dass Verantwortung gegenüber den Flüchtlingen zügig umgesetzt werden kann. Ich würde mir wünschen, dass jetzt auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seiner Verpflichtung der personellen Ausstattung nachkommen würde, damit insbesondere die Bearbeitung bei Asylangelegenheiten schneller und sachgerechter erfolgen kann. Das derzeit vorhandene Personal erbringt hervorragende Leistung, ist aber definitiv unterbesetzt. Das Deutsche Rote Kreuz beweist aus meiner Sicht, dass etablierte Institutionen die Betreuung sozial, menschlich aber auch mit Blick auf medizinische Versorgung bestens erledigen. Nichts desto trotz gilt die außerordentliche Leistung im westfälischen Revier (Dortmund, Hamm, Kreis Unna) immer noch als Beispiel für andere Regionen in NRW. Während in Westfalen die Einrichtungen weiterhin überbelegt sind, fehlen im Rheinland die Plätze. Hier gilt schnellstmöglicher Handlungsbedarf, da Westfalen mittlerweile am Limit arbeitet und entsprechend seine Platzkontingente deutlich dargelegt hat. Detaillierte Wünsche und Anforderungen aus den Gesprächen vor Ort werden sowohl vom Landrat Makiolla, als auch vom MdL Schmeltzer bearbeitet. weiterlesen ...
„CDU rückt von Garzweiler II ab“
In der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses hat sich die CDU-Landtagsfraktion, maßgeblich vertreten durch ihren Abgeordneten Josef Wirtz, im Kern vom Braunkohleabbaugebiet Garzweiler II verabschiedet. Dazu erklärt Rainer Schmeltzer, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Die CDU hat in der energiepolitischen Debatte endgültig jeden Kompass verloren. Während der CDU-Fraktionsvorsitzende des Landtags auf Belegschaftsversammlungen zum Beispiel in Hambach verkündet, dass er uneingeschränkt zur Braunkohle stehe, bringt seine Fraktion plötzlich im Wirtschaftsausschuss Anträge voran, die pauschal die Abbauabstände von 100 auf 500 Meter erhöhen soll. Da bleibt im Ergebnis von den Tagebauen nichts mehr übrig. Besonders beachtlich ist die Ankündigung der CDU, dass man im Rahmen der Leitentscheidung doch jetzt zum Ergebnis kommen solle, auf die Fläche des kompletten vierten Abschnittes zu verzichten. Das ist neu, denn die CDU fordert damit faktisch das Ende von Garzweiler II vor 2030. Die Landesregierung hatte stets betont, dass nur auf die Umsiedlung von Holzweiler, Dackweiler und Hauerhof verzichtet werden soll – ein Bergbau im vierten Abschnitt auch nach dem Jahr 2030 weiter möglich bleiben soll. Die CDU ist bei Braunkohle mal dafür mal dagegen und will bei Unklarheiten andere verantwortlich machen. Sie redet allen nach dem Mund und verspielt notwendige Verlässlichkeit, die bei diesen Planungsprozessen notwendig sind.“ weiterlesen ...